Keine Abschussprämie für Füchse mehr ab 2012

Ab 2012 gibt es keine Abschussprämien für Füchse und Marderhunde mehr. Laut Sächsischem Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist eine Neuausrichtung der Tollwutbekämpfung im Freistaat Sachsen gegeben. Deshalb wird eine verstärkte Bejagung der Füchse nicht mehr angeordnet.

Weiterhin sind dem zuständigen Veterinäramt sichtbar kranke und erlegte Füchse zuzuleiten. Ob dann eine Prämie gezahlt wird und wie hoch diese sein wird, war leider noch nicht in Erfahrung zu bringen. Den ganz Schlauen unter uns sei gesagt, dass es definitiv für Räudefüchse nichts geben wird.

Durch die Leiter der Veterinärämter ist ein Schreiben an alle Vorsitzenden unserer 7 Kreisjagdverbände und an alle Eigenjagdbesitzer ergangen, erstgenannte sollen ihre Mitglieder entsprechend informieren. Fragt deshalb bei Euren Vorsitzenden nach, wenn Euch zur Aussetzung der Abschussprämie für Füchse noch etwas unklar sein sollte. Eine Wiedereinführung derselben wird es kurz- und mittelfristig wohl definitiv nicht geben.

Gerade solche Projekte wie die Auswilderung von Birk- und Auerwild, aber auch die Vorkommen von Fasan, Rebhuhn und seltenen Bodenbrütern fordern eine Kurzhaltung von Raubwild und Raubzeug. Wir appellieren deshalb an alle Jägerinnen und Jäger, die eine (noch zu) hohe Fuchsdichte im Revier haben, diese auch ohne Prämienzahlung auf ein ökologisch vertretbares Maß zu reduzieren.

Der Herbst - die hohe Zeit der Jagd

Im Herbst stehen die jagdlichen Höhepunkte an, sei es im Rotwildrevier zur Hirschbrunft, bei gut organisierten Erntejagden oder beim erfolgreichen Entenstrich. Überall erlebt das Wild einen Futterschock, denn die großen Feldschläge sind innerhalb weniger Tage leer und nur noch die Maisschläge bieten Deckung und Äsung, vor allem für das Schwarzwild.

Beim Einwechseln in die Wälder zur Eichel- und Bucheckermast sollten wir den Schwarzkitteln nachstellen und schon beizeiten Strategien zur Jagd bei der Maisernte entwickeln und gemeinsam mit den Landwirten absprechen. Dabei muss der Sicherheit stets Vorrang gegeben werden und diese geht immer vor Jagderfolg. Vielleicht können auch Schneisen in den Mais geschnitten werden, die sich bei richtiger Bejagung oft ergiebig zeigen. Auch sollten für spätere Gesellschaftsjagden die Ansitzeinrichtungen kontrolliert, nachgebessert und eventuell freigeschnitten werden.

 

Revierhegemeister

Ausbildungsplan

Zum Begriff:
Hegemeister war im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts in manchen Gegenden Deutschlands die Bezeichnung für Beamte, die mit dem Forst- und Jagdschutz betraut waren. Zeitweise wurde Hegemeister auch als Ehrentitel verliehen.
In Österreich wird der Leiter eines Hegerings Hegemeister genannt.

1. Sinn:
Die Tätigkeiten des Jagdaufsehers haben sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Teil der Jagdausübung entwickelt. Hierauf wollen und müssen alle Jagdaufseher professionell reagieren.
Zur Verbesserung der Qualifikation der Jagdaufseher bietet der „Bund Deutscher Jagdaufseherverbände e.V. (BDJV)“ die Ausbildung zum Revierhegemeister (BDJV) an. Die Ausbildung bietet die Chance zu einer weitgehend bundeseinheitlichen Qualifizierung auf hohem Niveau.

2. Aufbau der Qualifizierung:
Der modular aufgebaute Lehrgang umfasst zehn Module, die als Blockseminare (Wochenende) und/oder Tagesseminare von den Mitgliedsverbänden des BDJV angeboten und einzeln gebucht werden. Die Lerninhalte der Module sind auf Bundes- und Landesebene, mit Ausnahme des Moduls „Jagdrecht“, einheitlich.
Die unter 5. angegebenen Ausbildungsstunden sind eine Mindestforderung; den Jagdaufseherverbänden ist freigestellt, das Lehrgangsvolumen zu erhöhen.

3. Zugangsvoraussetzungen:

4. Ausbildungs-Module: 

5. Inhalt der Ausbildungs-Module:

a. Hege

b. Schießen / Waffen, Munition, Optik

c. Jagdarten

d. Jagdliche Einrichtungen

e. Wildbewirtschaftung

f. Land- und Waldbau

g. Naturschutz / Umweltschutz


h. Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation

i. Jagdgebrauchshunde

j. Jagdrecht

6. Verfahren:
Die von den BDJV-Mitgliedsverbänden angeboten Weiterbildungen werden zukünftig, soweit sie für die Ausbildung zum Revierhegemeister relevant sind, wie folgt gekennzeichnet:
z.B. „Ausbildungsmodul Hege für Revierhegemeister (BDJV) “.
Entsprechende Lehrgänge oder Seminare bei anderen Ausbildungseinrichtungen werden anerkannt.
Interessierte melden sich bei der Geschäftsstelle des BDJV. Sie erhalten dann einen „Ausbildungspass für Revierhegemeister (BDJV)“. Nach Teilnahme an einem der oben genannten Module/Seminare lassen Sie sich diese im Ausbildungspass quittieren (im Bedarfsfall Ausbildungsnachweis vorweisen).
Die Ausbildung muss innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein.

7. Prüfung:
Eine Prüfung wird nicht durchgeführt.
Lehrgangsteilnehmer, die an allen erforderlichen Modulen teilgenommen haben, übersenden den Ausbildungspass zusammen mit einem Erfahrungsbericht über die durchlaufenen Ausbildungsmodule an die Geschäftsstelle des BDJV. Die Ernennung zum Revierhegemeister (BDJV) erfolgt in Form einer Ernennungsurkunde durch den Vorsitzenden des BDJV oder einer von ihm beauftragten Person. Die Ernennung kann durch eine Metall-Plakette auf der linken Brusttasche der Jacke/ des Hemdes sichtbar gemacht werden.

Metallplakette „Revierhegemeister (BDJV)“


8. Anmeldung:
Interessierte Jagdaufseher wenden sich bitte an die Geschäftsstelle des BDJV. Ihnen wird dann ein entsprechender Ausbildungspass zugeschickt, auf dem die einzelnen Module bereits vorgedruckt sind, die Sie dann nach Abschluss des jeweiligen Seminares vom Seminarleiter quittieren lassen.

9. Kosten:
Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte den Seminarangeboten der jeweiligen Anbieter. Für den Ausbildungspass ist eine Schutzgebühr von 5,--€ an den BDJV zu entrichten.

10. Inkrafttreten:
Dieses Konzept wurde am 20.01.2011 bei der Vorstandssitzung des BDJV in Garbsen beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Osterholz-Scharmbeck 20. Januar 2011