Die Aufgaben eines Jagdaufsehers sind vielschichtig und resultieren letztendlich auch aus dem Dienstvertrag mit dem jeweiligen Revierinhaber. Grundlegende Aufgaben des sächsischen Jagdaufsehers werden schon in unserer Satzung genannt.
Es folgt eine Aufzählung einzelner Aufgaben. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt in der Reihenfolge der Nennung keine Wertigkeit dar und soll lediglich einen kurzen Anriss der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten eines Jagdaufsehers wiedergeben.
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Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und Erhalt einer Artenvielfalt, Sicherung ihrer Lebensgrundlagen |
| Pflege und Erhaltung eines wildgerechten Biotops, wie z.B. Schaffung von Äsungsflächen, Anlegen von Hecken und Feuchtbiotopen | |
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Hege und Schutz auch von nicht dem Jagdrecht unterliegenden Arten, z.B. Amphibien, Vögeln, Ameisen |
| Waidgerechte Jagdausübung und Erhaltung unseres jagdlichen Brauchtums, Verminderung von Wildschäden | |
| Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden einschliesslich der Wildbretvermarktung, Koordination und Durchführung eventueller Nachsuchen | |
| Führung von Jagdgästen | |
| Pflege, Reparatur und Neuanlage von jagdlichen Einrichtungen | |
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Ausübung des Jagdschutzes und Bejagung des Raubwildes/Raubzeugs |
| Organisation und Durchführung der Jungwildrettung vor Erntearbeiten | |
| Zusammenarbeit mit den Jagdgenossen, den Behörden, jagdlichen Vereinigungen und Teilen der Bevölkerung ( Öffentlichkeitsarbeit ) | |
| Laufende Fortbildung in jagdrechtlichen, naturschutz- und waffenrechtlichen Belangen, Trainieren des jagdlichen Schiessens |