Aufgaben eines Jagdaufsehers

Aufgaben des Jagdaufsehers

der Jagdaufseher ist - in Vertretung bzw. beauftragt durch den Revierinhaber - für die Bewirtschaftung des Jagdreviers verantwortlich.
dazu gehören vielfältige Aufgaben: z.B. alle anfallenden Arbeiten im Revier zu organisieren, die mit der Durchführung von Hegemaßnahmen zusammenhängen, um einen artenreichen Wildbestand zu erhalten, sowie erforderliche Naturschutzmaßnahmen auszuführen (Schaffung, Pflege und Erhalt von Biotopen).
Zu seinen Aufgaben gehört auch die Verhinderung bzw. Beseitigung von Wildschäden in Feld und Wald, Aufstellen und Reparatur von jagdlichen Einrichtungen gemäß der UVV (Unfallverhütungsvorschriften), Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsunfällen mit Wild an den durch das Revier führenden Straßen, Ausübung der Fangjagd, Vorbereitung und Leitung von Gesellschaftsjagden, Führen von Jagdgästen, Wildverwertung und -Vermarktung, Führen der Jagdunterlagen (Abschusspläne und -listen etc.), Zusammenarbeit mit den beteiligten Jagdnachbarn und  Landwirten.
Ganz wichtig ist der freundliche Dialog mit der Bevölkerung, die außer Landwirten und Jägern die Natur nutzt: Spaziergänger, Pilzsucher, Hundeführer, Reiter, Jogger, Fahrradfahrer. 

Aufgabengebiete des Jagdaufsehers

  1. Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und Erhalt einer Artenvielfalt und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen.
  2. Pflege und Erhaltung wildgerechter Biotope, wie z.B. Schaffung von Äsungsflächen, Anlegen von Hecken und Feuchtbiotopen.
  3. Hege und Schutz, auch von nicht dem Jagdrecht unterliegenden Arten, z.B. Amphibien, Vögeln und Ameisen.
  4. Waidgerechte Jagdausübung und Erhaltung unseres jagdlichen Brauchtums.
  5. Verminderung von Wildschäden.
  6. Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden, einschließlich der Wildbret Vermarktung sowie Koordination und Durchführung von Nachsuchen.
  7. Führen von Jagdgästen.
  8. Pflege, Reparatur und Neuanlage von jagdlichen Einrichtungen.
  9. Ausübung des Jagdschutzes und Bejagung des Raubwildes und des Raubzeuges.
  10. Organisation und Durchführung von Jungwildrettung vor Erntearbeiten.
  11. Zusammenarbeit mit Jagdgenossen und Behörden.
  12. Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen in jagdrechtlichen-, Naturschutz und waffenrechtlichen Belangen.
  13. Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen anderer Bildungsträger rund um die Jagd.

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